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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch den
Empfang auf unseren Email-Server durch den Auftraggeber handelt es sich
um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Im Bereich des kaufmännischen
Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit
ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch
Bestätigungsschreiben übermittelt werden. Von den vorgenannten Regelungen
unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
2. Leistung und Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig, sofern
die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert
bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind Bruttopreise. Sie enthalten
die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Die Preise schließen Kosten für
Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten ein.
Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche vom Auftraggeber veranlasste
Vorarbeiten werden mit einem Pauschalsatz von Euro 25,- berechnet.
3. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme. Über den
Liefertermin wird der Auftraggeber informiert. Mehrkosten, die durch
mehrfache Auslieferungsversuche seitens des Paketdienstes anfallen, trägt
in vollem Umfang der Auftraggeber. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer
darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3
% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem
Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem
Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein
Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer
Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten
berechnet.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung
der Vermögensvehältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der
Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der
noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren
zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der
Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung
leistet.
4. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der
gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen
des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden
nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des
Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch
die Bestätigung des Liefertermines der Schriftform. Fällt der zugesagte
Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin
automatisch auf den nächsten Werktag. Der Versand erfolgt über DPD,
welche eine Auslieferungsquote von 97% zum nächsten Werktag vorweisen
können. Daher unterliegen oben genannte Versandtermine aufgrund
Paketdienstabhängiger Auslieferungsmodalitäten gewissen Toleranzen und
können nicht garantiert werden. Wir können Ihnen nur Auslieferungstermine
ab Werk zusagen. Mit Übergabe der Ware an den Paketdienst trägt der
Auftraggeber die Gefahr für die Ware Gerät der Auftragnehmer mit seinen
Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu
gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des
Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung
ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung
im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers
insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen
nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben
die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
5. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall
zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf
den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst
in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung
nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk
verlassen haben, geltend gemacht werden. Beanstandungen sind dann nicht
berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die
Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich
gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist.
Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer
zu geringen Auflösung erstellt wurden. Bei berechtigten Beanstandungen ist
der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluß anderer Ansprüche,
zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur
Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt
oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer
berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im
Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die
Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung
für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber
oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von
Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für
die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder
weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt
dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es
sei denn , dass die Teillieferung für den Auftraggeber
nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen
vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen
Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch
für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben
von „die-print-profis.de“ entsprechen, werden
diese nicht für den Druck weiterverwendet. Dies gilt für
Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDF`s, EPS`s
und offene Dateien) mit nicht eingebetteten Schriften
bzw. mit nicht in Kurven konvertierten Schriften. Ein
gesamter Farbauftrag von über 300% kann ein negatives
Druckergebnis zur Folge haben. Dies ist ebenfalls kein
Reklamationsgrund.
Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des
verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner
Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den
Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch
Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht
durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge.
Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht
beanstandet werden.
6. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der
Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse
werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der
Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die
vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin
pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder
Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
7. Eigentum
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und
Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum
des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Bis zur Erfüllung aller
Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber
seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den
Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
8. Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von
inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der Auftragnehmer hat
auf derer Inhalt keinen Einfluß. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber
dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung,
Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text
und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass
durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine
Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die
Drucksachen weder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten noch gegen die
guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte
durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber
den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und
Aufwand frei.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und
Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des
einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)
ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom
Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu
verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der
Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen
ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte,
insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit
dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des
Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet. Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
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